Die Vorstellungen
von einem würdevollen Abschied

... sind vielfältig.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können Sie Ihre Wünsche
und die Ihres Verstorbenen verwirklichen.
Wir beraten und begleiten Sie auf allen Pfaden, die Sie beschreiten möchten.

Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung, Waldbestattung oder Seebestattung,
wir leiten für Sie alles in die Wege.
Nehmen Ihnen belastende Behördengänge ab und helfen Ihnen,
die Trauerfeier zu einem stilvollen und angemessenen Abschied zu gestalten.


Hier erhalten Sie eine kleine Übersicht der möglichen

Bestattungsarten

Erdbestattungen

Die Erdbestattung gilt als eine der ältesten Bestattungsformen weltweit und war über viele Jahrhunderte in christlich geprägten Kulturkreisen die einzige Bestattungsform. Auch in der heutigen Zeit haben Sie die Möglichkeit Ihren Verstorbenen im würdevollen Rahmen einer Erdbestattung zu beerdigen. Hierbei ist die Beisetzung in einem Sarg in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Die Bestattung im Sarg ist nach wie vor etwas Großartiges, besonders Würdiges und Feierliches. Der Verstorbene ist einem dabei ganz nah. Besonders Kindern kann man so Tod, den Abschied leichter machen und auf natürliche Weise vermitteln.

Die Gräber werden je nach Friedhof als Wahl-, Reihen-, oder Gemeinschaftsgrab angeboten. Die Bestattung sollte laut Sächsischem Bestattungsgesetz binnen 8 Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) nach Feststellung des Todes erfolgen. So steht es zumindest auf dem Papier. Mit einer einfachen Genehmigung, die wir für Sie beim Gesundheitsamt einholen, kann diese Frist aber ohne Schwierigkeiten verlängert werden. Denn gerade in der heutigen Zeit scheint es immer schwerer, sich mit Friedhof, Pfarrer/ Redner und den Familienmitgliedern auf einen passenden Termin zu verständigen.

Der Preis sollte generell nicht das Argument für eine Bestattungsform sein. Eine Erdbestattung muss nicht zwingend mehr als eine Feuerbestattung kosten. Jedoch sind die Grabstellen größer und bedürfen unter Umständen intensiverer Pflege

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Es ist üblich, hierfür einen schlichten, schönen Holzsarg zu verwenden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten dazu keine Willenserklärung abgegeben, müssen dies die nächsten Verwandten in seinem Namen tun.

Im Anschluss wird die Urne dann auf einem Friedhof beigesetzt. In Sachsen muss das innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung geschehen. Auch hier stehen Reihen-, Gemeinschafts- oder Wahlgrabstellen sowie Grabpatenschaften und das Kolumbarium zur Auswahl.

Die Beisetzung in sogenannten Urnengemeinschaftsanlagen wird leider immer beliebter, da den Menschen heute immer weniger Zeit zum Trauern und den damit verbundenen Aufgaben am Friedhof suggeriert wird. Welche Art von Grabstellen es genau gibt, ist von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich – wir helfen Ihnen gern, sich damit zurechtzufinden.


weitere

Bestattungs-
möglichkeiten

Baumbestattung

In einer speziellen, biologisch abbaubaren Urne, wird die Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der zugleich als Grabmal dient.

Im Laufe der Zeit nehmen die Wurzeln des Baumes die Asche auf. Auf diese Weise wird der Kreislauf von Leben und Tod symbolisiert. Diese Bestattungsform ist in der Regel nur in einem ausgewiesenen sogenannten Friedwald möglich.

Seebestattung

Bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbenen zunächst in einem Sarg eingeäschert. Anschließend wird die Asche in eine wasserlösliche Urne gegeben und dann auf See beigesetzt.

An der Beisetzung auf See können die Angehörigen teilnehmen. Sie erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung und können mit dieser dann auch später noch den Punkt der Beisetzung aufsuchen.


Sozialbestattung

Angehörige von Verstorbenen sind gesetzlich verpflichtet, im Todesfall die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Häufig sind Familien jedoch mit diesen Ausgaben, die sich auf einige Hundert Euro belaufen können, überfordert insbesondere dann, wenn es sich um Geringverdiener oder Hartz IV Empfänger handelt.

In diesem Fall, übernimmt nach einer sorgfältigen Prüfung, in der Regel das Sozialamt der Kommunen und Städte die Bestattungskosten. In welcher Form die sogenannte Sozialbestattung durchgeführt wird, entscheidet jede Kommune je nach Kassenlage – generell sind diese Bestattungen jedoch als Feuer- oder Erdbestattungen möglich.

Anonyme Bestattung

Die Gründe für diese Bestattung können sehr unterschiedlich sein. Falls Ihr Verstorbener zu Lebzeiten den Wunsch nach der anonymen Bestattung geäußert hat - weil er oder sie Friedhöfe vielleicht nicht geschätzt hat oder seinen Angehörigen mit der Grabpflege nicht zur Lasst fallen möchte - sollten Sie diesen akzeptieren.

In einem Sarg oder einer Urne wird der Verstorbene in einem Gemeinschaftsgrabfeld anonym beigesetzt.

Blumen dürfen nur auf dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.